Schlingerkurs der NRW-Schulministerin

Heute legt Frau Gebauer, die NRW-Schlministerin, fest, dass Lehrerinnen und Lehrer, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören, bei keinerlei schulischen Prüfungen zugegen sein müssen, morgen sagt sie das Gegenteil. Wieder einmal ein Beispiel dafür, wie wenig die Lehrer sich auf ihr Wort verlassen können! Ob es nun rechtens ist, dass Lehrerinnen und Lehrer mündliche Prüfungen abnehmen können ist fraglich. Nach §45 des Beamtenrechts hat der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Bediensteten.