Wortbruch

Vor einigen Wochen hatte die NRW-Schulministerin noch verkündet, Lehrerinnen und Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, könnten wegen der Pandemie nicht mehr im Unterricht vor Ort eingesetzt werden. Jetzt heißt es, die betreffenden Lehrkräfte müssten nachweisen, dass sie zu einer unterrichtlichen Tätigkeit mit Kindern aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage seien. Grund - bei weiterer Zunahme unterrichtlichen Aktivitäten reichten die vorhandenen Lehrkräfte nicht aus. Wusste man das nicht vorher, kann im Ministerium keiner zählen.

Bei über 60-jährigen besteht doch auch die Möglichkeit, dass sie Großeltern sind! Im außerschulischen Bereich sollen die mit ihren Enkel nicht zusammentreffen. In der Schule allerdings müssen sie mit Kindern arbeiten. Bei dem andauernden Hin und Her in der ministeriellen Erlasslage ist das ein weiterer Meilenstein!

 

ps - Nach §45 des Beamtenrechts hat der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Bediensteten. 

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