Ein hohes Grundrecht - das Recht auf Leben

Liebe Leser! Der nachfolgende Artikel ist etwas länger als gewöhnlich. Ich weiß, dass Besucher eines Blogs dann gerne weiterblättern. Aber, bitte, nehmen Sie sich die Zeit zum Lesen, denn ich glaube, dass ich ein Thema angesprochen habe, dessen Wichtigkeit weiter zunimmt.

Die Menschheit ist an einem Punkt angekommen, an dem Nachdenken zwingend notwendig geworden ist! Freiwillig ist das nicht geschehen, eine Pandemie musste uns diese Notwendigkeit vor Augen führen. Genusssucht und Habgier, die unser aller Leben bisher bestimmten, stehen zur Disposition. Der Corona-Virus hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass alle Menschen vor der Seuche und damit vor dem Tode gleich sind.

Und schon müssen wir uns über ein allesumgreifendes Grundrecht des Menschen, verankert auch in unserem Grundgesetz, Gedanken machen, über das Grundrecht auf Leben. 

Der Staat musste zahlreiche Grundrechte einschränken, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Schock darüber, dass eine so bedrohliche Seuche über die Welt hereingebrochen war, ließ zunächst Kritik an den Einschränkungen verstummen. Etliche Wochen der Verbote haben vor Augen geführt, welche Schäden die Beschränkungen mit sich gebracht haben. Es entstand eine Diskussion darüber, ob die regiden Maßnahmen gerechtfertigt waren und noch gerechtfertigt sind, um eine Anzahl von Menschen vor einer Erkrankung oder dem Tod zu bewahren. So drückt man sich nicht aus, meint es aber so. 

Selbst die Kirchen sehen das Grundrecht auf Leben im Unterschied. Ein wesentlicher Sprecher der katholischen Kirche erklärte mir das so, es gäbe zwei Aspekte des Lebensrechtes - "Der erste Aspekt ist defensiver Art, unbegrenzt und damit absolut gültig: Jeder Mensch hat das unbedingte Recht, nicht von anderen getötet zu werden. Der zweite Aspekt ist auf Unterstützung und Hilfeleistung ausgelegt. Dieser Aspekt ist gegenwärtig nicht unbegrenzt und war es moraltheologisch betrachtet auch nie. Dabei geht es um Abwägungsfragen." Ist Abwägen in der Frage des Lebens erlaubt, dann muss die Kirche auch zulassen, dass eine werdende Mutter Lebensumstände abwägt und zu dem Schluss kommt, ein Kind nicht zur Welt bringen zu können! Wenn Überlebens-Hilfe unterlassen wird, so im Corona-Fall, durch größerer Lockerung von Schutzmaßnahmen, dann tötet man doch auch möglicherweise. 

Für mich gibt es nur ein absolutes Grundrecht auf Leben, und das ist unteilbar! Es darf nicht durch Abwägen zur Gewährung anderer wesentlicher Grundrechte aufs Spiel gesetzt werden, wie es der Kirchenvertreter verlangt! Und es ist nicht zu relativieren! Andere, auch wesentliche Grundrechte, müssen hintan stehen, wenn es um den Erhalt von Leben geht!

Ja, nicht gezahlte Boni und Dividenden, Arbeitslosigkeit und Pleiten, familiäre Belastungen usw. müssen in Kauf genommen werden, um Leben zu erhalten, auch wenn Boris Palmer, der grüne OB von Tübingen meint, bei über 80-jährigen sei eh mit einem baldigen Ableben zu rechnen.! Eine solche Haltung kommt nämlich dabei heraus, wenn man Leben geringschätzt! Der Schritt, ein Leben als lebensunwert zu bewerten, ist da nicht mehr weit!